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Rheinland-Pfalz: Tennis ab dem 20. April wieder erlaubt

Nach Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist nun klar, dass auch in Rheinland-Pfalz Tennisspieler zurück auf die Plätze dürfen – und zwar schon am kommenden Montag, den 20. April.

Beitragsbild: TSC Mainz

Als drittes Bundesland wird Rheinland-Pfalz Lockerungen im Freizeitbereich und damit auch für Tennisspieler nach dem kompletten Coronavirus-Lockdown zulassen. „Wir haben die Infektionsgeschwindigkeit durch die Beschränkungen der vergangenen Wochen reduziert. Deshalb sind im Land nun wieder schrittweise mehr Freiheiten möglich“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer in Mainz.

Nachdem bereits in Schleswig-Holstein (voraussichtlich ab dem 4. Mai) und in Mecklenburg-Vorpommern (ab kommenden Montag, 20 April) Lockerungsmaßnahmen beschlossen wurden, die es Tennisspielern ermöglichen, auf ihre Plätze zurückzukehren, erließ auch die Regierung in Rheinland-Pfalz ähnliche Beschlüsse. Demnach dürfen Tennisspieler ab kommenden Montag (20. April) zurück auf die Courts.

Rheinland-Pfalz erlaubt Sport zu Zweit

In der neuen Landesverordnung heißt es dazu: „Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten. Auch für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es Erleichterungen.“

Auch in Rheinland-Pfalz gelten dabei natürlich die coronabedingten Verhaltensweisen, also Abstand- und Hygieneregeln. Bei der konkreten Umsetzung soll man sich weitestgehend an die vom Deutschen Tennis Bund erlassenen Empfehlungen zur Ausübung des Tennissport in Coronazeiten orientieren. In Rheinland-Pfalz spielen 78.459 Menschen Tennis. Sie verteilen sich auf 677 Vereine mit mehr als 2.900 Tennisplätzen (DTB-Bestandserhebung 2019).

Nachdem am Mittwoch die Beschlüsse der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs und –chefinnen der Länder öffentlich wurden, haben die einzelnen Bundesländern daraus entsprechende Verordnungen umgesetzt. Dabei dürfen die Länder etwa im Bereich Freizeitsport von den Beschlüssen abweichen und landesspezifische Regelungen aufstellen. So kommt es nun zu den unterschiedlichen Lockerungen in Bezug auf den Tennissport.Air Jordan 4 Retro Off – CV9388 – White Sail – 100 – Jordan Brand quietly slipped in a new rendition of the low-top | best nike basketball shoes